Für das Recht auf Arbeit und Ausbildung in Teilzeit

Wenn über Teilzeit debattiert wird, betrifft dies auch das Recht auf Teilzeitausbildung. Die Möglichkeit, eine Berufausbildung in Teilzeit machen zu können, ist ein Weg in eine größere finanzielle Unabhängigkeit. Besonders wichtig ist dies oft für Menschen mit Betreuungsverantwortung, Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte, mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, aber auch Menschen im Leistungssport.

Gerade für Frauen* ist die klassische Vollzeitausbildung aufgrund der häufigen und zudem oft intensiven Übernahme von Sorgearbeit unerreichbar. Das liegt daran, dass sie nicht 39 Wochenstunden Zeit zum Arbeiten und Lernen haben oder auch daran, dass Arbeitsbeginn oder -ende nicht mit den Betreuungs- und Schulzeiten der Kinder vereinbar sind.

Eine Teilzeitausbildung bringt hier doppelte Vorteile:

  • für Frauen*: Zugang zu Ausbildung und Beruf, finanzielle Unabhängigkeit und gesellschaftliche Teilhabe
  • für Wirtschaft und Gesellschaft: Gewinnung dringend benötigter Fachkräfte in Schlüsselbranchen

Deshalb hat der VbFF bereits 1989  die erste Teilzeitausbildung zur „Kauffrau für Büromanagement für Mütter“ entwickelt. Damals ein Pilotprojekt – heute im Berufbildungsgesetz verankert.

„Frankfurt Sozial“ hat ein eindrückliches Kurz-Portrait einer Teilzeit-Azubi und des Projekts produziert: https://www.youtube.com/watch?v=ea6HRbcZqBU

Weitere Informationen zum Thema Teilzeit: https://www.teilzeitausbildung.de/ueber-uns